Leichte Sprache Assistenz-Modell
Das Assistenzmodell (oder das ArbeitgeberInnen-Modell) für Menschen mit Behinderung die Hilfsbedarf haben, wurde in den 80er Jahren von 2 Frauen entwickelt und durchgesetzt.
Der Grundgedanke dabei war, dass der Unterstützungsbedarf von den Betroffenen (ArbeitgeberInnen, oder Assistenzsuchende) selbstbestimmt organisiert werden kann. Das bedeutet, dass er/sie sich die Menschen selbst aussucht, die ihm/ihr die nötige Unterstützung im alltäglichen Leben und am Arbeitsplatz geben sollen. Für die Bezahlung benötigen die ArbeitgeberInnen ein entsprechendes Budget (z. B. das trägerübergreifende persönliche Budget – TPB), mit dem sie ihre AssistentInnen bezahlen können.
Dadurch werden die Assistenzsuchenden zu ArbeitgeberInnen ihrer AssistentInnen, die wie jeder andere Arbeitnehmer auch, einen Arbeitsvertrag mit allen Rechten und Pflichten bekommen. Auch die ArbeitgeberInnen haben somit die Pflicht, allen arbeitsrechtlichen Bestimmungen zu entsprechen (Fürsorgepflicht, bezahlter Urlaub und Krankheitstage, Mutterschutz etc.)
Die „Persönliche Assistenz“ bietet den Betroffenen neue Chancen, ihre Beeinträchtigungen zu kompensieren, was nicht zuletzt auch einen psychischen und physischen Nutzen für sie mit sich bringt. Somit entspricht das Modell der „persönlichen Assistenz“ den Zielen der Pflegeversicherung, die den Selbstbestimmungsgedanken und die ganzheitliche Pflege für Menschen mit Behinderungen in den Vordergrund stellt (Erstes Kapitel, § 2, Abs. 1)
Leichte Sprache Assistenz-Suchende
ArbeitgeberInnen / Assistenzsuchende
Die ArbeitgeberInnen, oder Assistenzsuchenden sind Menschen, die auf Grund ihrer Behinderungen Unterstützung in Anspruch nehmen müssen.
Im Rahmen des „Assistenzmodells“ formulieren sie ihre Bedürfnisse und leiten ihre AssistentInnen an. Sie selbst sind die Fachfrau, der Fachmann für ihre eigenen Belange. Die AssistentInnen haben die Aufgabe, die Dinge zu erledigen, zu denen ihre ArbeitgeberInnen nicht (mehr) in der Lage sind, und zwar nach deren Vorstellungen und Anweisungen.
Die Menschen mit Behinderungen fungieren in diesem Zusammenhang als ArbeitgeberInnen, leiten die Bewerbungsgespräche, erstellen Arbeitsverträge und Dienstpläne und sind für die Regelungen der steuerlichen und versicherungstechnischen Abläufe verantwortlich.
Sie sind somit die Chefin, der Chef und müssen deshalb auch ein gewisses Potential an Durchsetzungsvermögen haben.
Leichte Sprache Assistenten
AssistentInnen / Assistenzanbieter
Persönliche AssistentInnen sind in der Regel nicht besonders geschult. Es gibt noch keine anerkannte Ausbildung für diesen Berufszweig. Das Motto ist: learning by doing...
Allerdings bieten inzwischen einige Organisationen entsprechende Kurse an, die den Grundgedanken der persönlichen Assistenz den InteressentInnen näher bringen.
AssistentInnen sind demnach in der Regel LaienhelferInnen, die ihren ArbeitgeberInnen die Hilfestellungen geben, die sie benötigen – nach deren Vorstellungen und Anweisungen. Die AssistentInnen sind lediglich die „ausführende Kraft“, die keine eigenen Entscheidungen für die ArbeitgeberInnen treffen und sich in Gesellschaft im Hintergrund halten. Sie nehmen erst dann an den Gesprächen und Aktionen teil, wenn sie von den ArbeitgeberInnen dazu aufgefordert werden (sei es, praktische Hilfestellungen zu geben oder bei einer verbalen Behinderung zu übersetzen). Sie unterstützen damit die praktische Lebensweise der Betroffenen, die aber ihre Angelegenheiten alleine entscheiden.
Das gleiche gilt für die Pflege. Deshalb ist es auch auf diesem Gebiet nicht unbedingt notwendig, dass die AssistentInnen eine pflegerische Ausbildung vorweisen können, es sei denn dass spezielle Erkrankungen eine spezielle Ausbildung erfordern.